BGH - Beschluss vom 12.01.2009
II ZR 27/08
Normen:
GmbHG § 41; GmbHG § 46; HGB § 242; HGB § 264; BGB § 626 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2009, 801
BGHReport 2009, 512
DB 2009, 557
GmbHR 2009, 434
MDR 2009, 515
NJW-RR 2009, 618
WM 2009, 551
ZIP 2009, 513
ZInsO 2009, 532
Vorinstanzen:
OLG Brandenburg, vom 05.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 86/07
LG Potsdam, vom 02.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 368/06

Wirksamkeit der Abberufung eines Geschäftsführers wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem Mitgeschäftsführer aufgrund der Verletzung von Buchführungspflichten

BGH, Beschluss vom 12.01.2009 - Aktenzeichen II ZR 27/08

DRsp Nr. 2009/5115

Wirksamkeit der Abberufung eines Geschäftsführers wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem Mitgeschäftsführer aufgrund der Verletzung von Buchführungspflichten

Zur Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem Mitgeschäftsführer bei einer Zweipersonen-GmbH.

Tenor:

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 5. Dezember 2007 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens - an den 6. Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.

Streitwert: 164.000,00 EUR

Normenkette:

GmbHG § 41; GmbHG § 46; HGB § 242; HGB § 264; BGB § 626 Abs. 1;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten ist begründet und führt gemäß §§ 544 Abs. 7, 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an einen anderen Senat des Berufungsgerichts.