Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.06.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Neuruppin -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 10 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin verlangt von den Beklagten aus abgetretenem Recht im Wege der Stufenklage auf der ersten Stufe Auskunft über Mandate und Mandantenakten der Z...gesellschaft mbH (Zedentin).
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