BFH - Beschluss vom 12.01.2009
VII B 78/08
Normen:
FGO § 116 Abs. 1; FGO § 116 Abs. 3; BGB § 406;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 27.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2142/07

Wirksamkeit der Abtretung eines Einkommensteuererstattungsanspruchs nach Erklärung der Aufrechnung durch das Finanzamt

BFH, Beschluss vom 12.01.2009 - Aktenzeichen VII B 78/08

DRsp Nr. 2009/9051

Wirksamkeit der Abtretung eines Einkommensteuererstattungsanspruchs nach Erklärung der Aufrechnung durch das Finanzamt

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 1; FGO § 116 Abs. 3; BGB § 406;

Gründe:

I.

Den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch 2004 abgetreten worden, gegen den jedoch der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) die Aufrechnung erklärt hat. Über deren Wirksamkeit streiten die Beteiligten, insbesondere darüber, ob dem FA bzw. dessen Träger, dem Land, die Gegenforderung zustand.