Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28.10.2015 -
zurückgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 1.755.600 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht wegen angeblicher Verletzung steuerrechtlicher Beratungspflichten.
1. 2.
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