FG Baden-Württemberg, vom 25.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3252/10
Wirksamkeit der Anordnung einer Auftragsprüfung; Anforderungen an die Bestimmtheit der Prüfungsanordnung
BFH, Urteil vom 06.08.2013 - Aktenzeichen VIII R 15/12
DRsp Nr. 2013/24870
Wirksamkeit der Anordnung einer Auftragsprüfung; Anforderungen an die Bestimmtheit der Prüfungsanordnung
1. Die Prüfungsanordnung des beauftragten Finanzamts ist hinreichend begründet, wenn sie die für die Ermessensausübung auch des beauftragenden Finanzamts maßgebenden Erwägungen enthält.2. Eine Prüfungsanordnung ist nicht wegen fehlender Bestimmtheit nichtig, wenn für den Steuerpflichtigen der Regelungsgehalt nicht ernsthaft zweifelhaft sein kann.3. Das vorübergehende Bestehen von zwei Prüfungsanordnungen, die sich inhaltlich nicht widersprechen, führt nicht zu deren Nichtigkeit.