FG Berlin - Urteil vom 14.06.2006
2 K 2478/04
Normen:
EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 ;

Wirksamkeit der Ausschlussfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG bei zuvor erlassenem Schätzungsbescheid

FG Berlin, Urteil vom 14.06.2006 - Aktenzeichen 2 K 2478/04

DRsp Nr. 2006/20599

Wirksamkeit der Ausschlussfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG bei zuvor erlassenem Schätzungsbescheid

Die Verpflichtung, Steuererklärungen innerhalb der Frist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG vorzulegen, wird durch einen zuvor erlassenen Schätzungsbescheid nicht berührt.

Normenkette:

EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte den unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Einkommensteuerbescheid 1997 vom 7. Juni 2000 mit Bescheid vom 28. Oktober 2003 wegen des Fehlens der formalen Voraussetzungen für die Durchführung einer Veranlagung nach § 46 Einkommensteuergesetz - EStG - zu Recht aufgehoben hat.