Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte den unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Einkommensteuerbescheid 1997 vom 7. Juni 2000 mit Bescheid vom 28. Oktober 2003 wegen des Fehlens der formalen Voraussetzungen für die Durchführung einer Veranlagung nach § 46 Einkommensteuergesetz - EStG - zu Recht aufgehoben hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|