Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 19.05.2015 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit eines dreiseitigen, auf einen Wechsel in eine Transfergesellschaft gerichteten Vertrages.
Der Kläger war seit dem 08.03.2007 als Maschinenführer bei der M GmbH zu einem Bruttomonatsentgelt von zuletzt 3.485,89 € beschäftigt. Am 01.10.2014 wurde über das Vermögen der M GmbH das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Zum Sachwalter der Gläubiger wurde Herr Rechtsanwalt Q ernannt.
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