Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.08.2017 verkündete Urteil des Landgerichtes Neuruppin - Kammer für Handelssachen - (
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen haben die Klägerinnen zu je 1/3 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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