1. Auf die Berufung der Beklagten 1) bis 3) wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 04.02.2016 - 44 HK
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz.
3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten 1) bis 3) jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Beklagtenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
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