BFH - Zwischenurteil vom 05.11.2019
X R 15/18
Normen:
FGO § 90a, § 97; ZPO § 180;
Fundstellen:
AO-StB 2020, 142
BFH/NV 2020, 526
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 10.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 3662/14

Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Einlegen in den zu einer Wohnung oder einem Geschäftsraum gehörenden BriefkastenZulässigkeit des Erlasses eines Zwischen-Gerichtsbescheides betreffend die Zulässigkeit der Revision

BFH, Zwischenurteil vom 05.11.2019 - Aktenzeichen X R 15/18

DRsp Nr. 2020/4037

Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Einlegen in den zu einer Wohnung oder einem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten Zulässigkeit des Erlasses eines Zwischen-Gerichtsbescheides betreffend die Zulässigkeit der Revision

1. NV: Voraussetzung für die Wirksamkeit einer durch Einlegung in den zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten ist u.a., dass die Wohnung oder der Geschäftsraum von dem Adressaten der Zustellung tatsächlich genutzt wird (Anschluss an BGH-Urteil vom 16.06.2011 - III ZR 342/09, BGHZ 190, 99). 2. NV: Der BFH kann durch Zwischen-Gerichtsbescheid gemäß §§ 97, 121, 90a FGO aussprechen, dass eine Revision zulässig ist.

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Revision in zulässiger Weise erhoben ist.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.

Normenkette:

FGO § 90a, § 97; ZPO § 180;

Gründe

I.