KG - Beschluss vom 14.02.2017
1 W 29/17
Normen:
BGB § 164; BGB § 167; GBO § 19;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 07.12.2016

Wirksamkeit der Erteilung einer zeitlich unbegrenzten Untervollmacht auf Grund einer zeitlich begrenzt erteilten Vollmacht

KG, Beschluss vom 14.02.2017 - Aktenzeichen 1 W 29/17 - Aktenzeichen 1 W 30/17 - Aktenzeichen 1 W 31/17 - Aktenzeichen 1 W 32/17

DRsp Nr. 2017/3065

Wirksamkeit der Erteilung einer zeitlich unbegrenzten Untervollmacht auf Grund einer zeitlich begrenzt erteilten Vollmacht

Eine zeitlich begrenzt erteilte Vollmacht schließt die Erteilung einer zeitlich unbeschränkten Untervollmacht grundsätzlich nicht aus. Ob der Hauptbevollmächtigte hierzu ermächtigt ist, hängt vom Willen des Geschäftsherrn bei Erteilung der Hauptvollmacht an. Dient die Untervollmacht lediglich der Abwicklung eines von dem Hauptbevollmächtigten im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht geschlossenen Grundstückskaufvertrags, ist von der Befugnis zur zeitlich unbeschränkten Unterbevollmächtigung auszugehen, wenn auch ein im eigenen Namen handelnder Verkäufer im Regelfall hierzu Vollmacht erteilen würde. Das ist im Hinblick auf eine dem Käufer erteilte Finanzierungsvollmacht der Fall (Fortführung von KG - 1 Wx 412/08 - 21.12.2008 - KGJ 37, A 239).

Punkt 2 der Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Normenkette:

BGB § 164; BGB § 167; GBO § 19;

Gründe:

I.