Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 24.04.2018 -
Das Arbeitsverhältnis wird auf Antrag der Beklagten zum 31.08.2017 gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 6.930,00 € brutto aufgelöst.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 80 % und der Kläger zu 20 %.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers.
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