Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 27.09.2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.10.2017, Az.:
Der Senat beabsichtigt außerdem, dem Beklagten die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen und den Streitwert des Berufungsverfahrens auf 8.000,00 Euro festzusetzen.
III.Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu bis spätestens 05.02.2018 Stellung zu nehmen (§ 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
I.
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