Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 27.09.2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.10.2017, Az.:
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Das in Ziffer I. bezeichnete Urteil des Landgerichts Aschaffenburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 8.000,- Euro festgesetzt.
I.
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