O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N
Aktenzeichen: 7 U 3004/08
In dem Rechtsstreit
...
- Kläger und Berufungskläger -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...
gegen
1. ...
2. ...
3. ...
4. ...
5. ...
- Beklagte und Berufungsbeklagte -
Prozessbevollmächtigte zu 1): Rechtsanwälte ...
Prozessbevollmächtigte zu 2): Rechtsanwältin ...
Prozessbevollmächtigter zu 3): Rechtsanwalt ...
Prozessbevollmächtigter zu 4): Rechtsanwalt ...
Prozessbevollmächtigter zu 5): Rechtsanwalt ...
wegen Feststellung u. a.
Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO
erlässt der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München durch die unterzeichnenden Richter ohne mündliche Verhandlung am 28.07.2008 folgenden
Hinweisbeschluss:
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