Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 19.05.2016, Az.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Dieses Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Landshut sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesen Urteilen jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
1. 2.
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