Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15.03.2017 -
zurückgewiesen.
2.Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Stuttgart ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.016,42 € festgesetzt.
I.
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