I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13.10.2016 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 75 % und die Beklagte zu 25 %, während die Kosten des Berufungsverfahrens die Klägerin allein trägt.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung.
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