Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 04.07.2018 - Az. VR 2169 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Antrag auf Eintragung in das Vereinsregister gemäß der Anmeldung vom 06.03.2018, UR-Nr. ....., unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 5.000 €
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