Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Landgericht Frankfurt am Main vom 7.7.2020 abgeändert.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 7.7.2020 wird im Sinne eines Neuerlasses bestätigt.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
I.
Die Parteien streiten über die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung.
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