I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 27. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Zulassung zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen.
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