FG Münster - Urteil vom 28.02.2000
9 K 3175/99 K
Normen:
AO § 122 Abs. 1 S 1; AO § 122 Abs. 1 S 3; AO § 122 Abs. 5 ; VwZG § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 839

Wirksamkeit der Zustellung an den früheren Bevollmächtigten

FG Münster, Urteil vom 28.02.2000 - Aktenzeichen 9 K 3175/99 K

DRsp Nr. 2001/2277

Wirksamkeit der Zustellung an den früheren Bevollmächtigten

Ergibt sich aus einem der Vollmacht (einschließlich uneingeschränkter Empfangsvollmacht) beigefügten Begleitschreiben an das Finanzamt, dass die Vollmacht erst ab einem bestimmten Kalenderjahr gelten soll, so sind Änderungsbescheide für Zeiträume vor diesem Kalenderjahr, die das Finanzamt in Kenntnis dieser Vollmacht an den Vorberater zustellt, wirksam bekanntgegeben.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 1 S 1; AO § 122 Abs. 1 S 3; AO § 122 Abs. 5 ; VwZG § 8 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Wirksamkeit der Zustellung von Steuerbescheiden.

Die Klägerin (Klin.), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist durch Gesellschaftsvertrag vom 14.12.1983 gegründet worden. An ihrem Stammkapital von 50.000,00 DM ist allein ... (S) beteiligt. Dieser war zugleich einziger Geschäftsführer der Klin. Die Klin. firmierte ursprünglich als Gels... GmbH; durch Gesellschafterbeschluß vom 26.03.1996 wurde die Firma in SBV Vertrieb GmbH ... geändert. Am 06.05.1997 hat das zuständige Amtsgericht ... einen Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Klin. mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgelehnt. Liquidator der Klin. ist seither S.