Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wiesbaden vom 25.09.2020 abgeändert und in Absatz 2 und 3 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich wie folgt neu gefasst:
Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Beschwerdewert wird auf 1.587 EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit eines Ehevertrags und in der Folge um die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Rahmen eines Scheidungsverbundverfahrens.
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