FG Düsseldorf - Urteil vom 08.10.2019
10 K 963/18 E
Normen:
AO § 124 Abs. 1 S. 1; VwZG § 10 Abs. 1 Nr. 3;
Fundstellen:
DStRE 2020, 433

Wirksamkeit des Einkommensteuerbescheids durch ordnungsgemäße Bekanntgabe in Form einer Zustellung; Amtshilfe bei der Zustellung von Schriftstücken

FG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2019 - Aktenzeichen 10 K 963/18 E

DRsp Nr. 2019/16198

Wirksamkeit des Einkommensteuerbescheids durch ordnungsgemäße Bekanntgabe in Form einer Zustellung; Amtshilfe bei der Zustellung von Schriftstücken

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Einkommensteuerbescheide für 2009 bis 2013 vom 25. April 2017 mangels ordnungsgemäßer Bekanntgabe nicht wirksam geworden sind.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 124 Abs. 1 S. 1; VwZG § 10 Abs. 1 Nr. 3;

Tatbestand

Strittig ist, ob die an den Kläger gerichteten Einkommensteuerbescheide für 2009 bis 2013 (Streitjahre) vom 25. April 2017 ordnungsgemäß bekannt gegeben worden sind.

1. 2. 1. 2.