Streitig ist, ob der Gewährung von Investitionszulage gemäß § 3 InvZulG 1999 für 1999 und 2000 das Kumulationsverbot des § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG 1999 entgegensteht.
Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde mit notariellem Gesellschaftsvertrag vom 23. September 1997 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Ankauf, die Sanierung, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|