1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 03.01.2014, Az.:
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Lohnforderungen, die die in der Schweiz ansässige Beklagte aufgrund eines Schuldbeitritts begleichen soll. Die Klägerin war bei der Firma K... GmbH in M... zu einem Stundenlohn von 11,46 € bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden zzgl. anteiliges Urlaubsgeld in Höhe von 52,92 € brutto/Monat und VWL in Höhe von 20,00 € beschäftigt.
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