LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.08.2015
8 Sa 536/15
Normen:
KSchG § 2; GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 28.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 10004/14

Wirksamkeit einer Änderungskündigung einer als Stationsleiterin eingesetzten Flugbegleiterin

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.08.2015 - Aktenzeichen 8 Sa 536/15 - Aktenzeichen 8 Sa 542/15

DRsp Nr. 2017/3292

Wirksamkeit einer Änderungskündigung einer als Stationsleiterin eingesetzten Flugbegleiterin

Hat ein Luftfahrtunternehmen die unternehmerische Entscheidung getroffen, den Flugbetrieb nicht mehr von bestimmten Stationen aus zu organisieren, so ist eine Umstationierung einer Flugbegleiterin verbunden mit der gleichzeitigen Entziehung der Stationsleitung jedenfalls dann sozial gerechtfertigt, wenn das Unternehmen bemüht ist, die Belastungen für die Arbeitnehmer zu reduzieren, etwa indem der Beginn der Umstationierung hinausgeschoben wird.

I. Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. Januar 2015 - 29 Ca 10004/14 - werden zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 2; GewO § 106;

Tatbestand: