LAG Köln - Urteil vom 31.08.2016
11 Sa 81/16
Normen:
AGG § 3; AGG § 7; AGG § 10;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 02.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 9521/14

Wirksamkeit einer Altersabstandsklausel hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung

LAG Köln, Urteil vom 31.08.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 81/16

DRsp Nr. 2017/4772

Wirksamkeit einer Altersabstandsklausel hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung

Zur Unwirksamkeit einer sog. Altersabstandsklausel einer betrieblichen Versorgungsordnung

Eine Altersabstandsklausel in einer betrieblichen Versorgungsordnung, wonach eine Hinterbliebenenversorgung nur gewährt wird, wenn der Ehegatte nicht mehr als 15 Jahre jünger ist als der Berechtigte, stellt eine mittelbare Ungleichbehandlung wegen des Alters dar, die nicht nach § 10 AGG sachlich gerechtfertigt ist.

Tenor

Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 02.12.2015 - 2 Ca 9521/14 - wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 13.654,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 239,55 € ab dem