ArbG Köln, vom 02.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 9521/14
Wirksamkeit einer Altersabstandsklausel hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung
LAG Köln, Urteil vom 31.08.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 81/16
DRsp Nr. 2017/4772
Wirksamkeit einer Altersabstandsklausel hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung
Zur Unwirksamkeit einer sog. Altersabstandsklausel einer betrieblichen Versorgungsordnung
Eine Altersabstandsklausel in einer betrieblichen Versorgungsordnung, wonach eine Hinterbliebenenversorgung nur gewährt wird, wenn der Ehegatte nicht mehr als 15 Jahre jünger ist als der Berechtigte, stellt eine mittelbare Ungleichbehandlung wegen des Alters dar, die nicht nach § 10AGG sachlich gerechtfertigt ist.
Tenor
Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 02.12.2015 - 2 Ca 9521/14 - wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 13.654,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 239,55 € ab dem
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