Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 28. November 2018 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvereinbarung, hilfsweise durch außerordentliche, hilfsweise ordentliche, Kündigung.
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