Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 12. September 2019 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Für den Kläger wird die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis auf Grund Befristung am 31. März 2019 geendet hat sowie über die Wirksamkeit einer vorsorglich erklärten ordentlichen aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochenen Kündigung der Beklagten vom 15. Mai 2019 zum 31. Dezember 2019.
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