Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 20. August 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Wert: 902 €
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