Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 18. Januar 2018 - Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 4. Mai 2017.
Die 1977 geborene, ledige, gegenüber einem Kind zum Unterhalt verpflichtete Klägerin ist seit dem 1. Juli 2016 bei den US Stationierungsstreitkräften in der Radiologie des Z. als Büroangestellte (Krankenhausverwaltung) beschäftigt. Dieses beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer.
1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|