Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Handelsregister - Köln vom 18.06.2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 2) und 3) jeweils zur Hälfte zu tragen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Zurückweisung eines Antrages auf Eintragung eines satzungsdurchbrechenden Beschlusses.
Im Gesellschaftsvertrag der Beteiligten zu 1) ist in § 12 folgende Kündigungsregelung enthalten:
"Kündigung der Gesellschaft
...
Die Gesellschaft ist kündbar unter Einhaltung einer Frist von 1 Jahr, jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die Kündigung ist durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft auszusprechen.
..."
Am 14.12.2017 fassten die Gesellschafter der Beteiligten zu 1) folgenden notariell beurkundeten Beschluss:
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