Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 23.08.2013 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen
3.Dieses Urteil sowie das in Ziff. 1 genannte Urteil des Landgerichts Hechingen sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des insgesamt für die Beklagte vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
I.
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