Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 24.01.2013, Az.
Die Kläger haben die Kosten der Berufung sowie der für das Revisionsverfahren angefallenen Kosten zu tragen.
3.Dieses Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Stuttgart sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus den Urteilen vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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