Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 27.11.2014, Az.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
5.
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