Streitig ist die Umsatzsteuer für das Jahr 1994.
Die Klägerin, die durch formwechselnden Umwandlungsbeschluss vom 21.12.2000 von der ... umgewandelt wurde, legte mit Schreiben vom 18.11.1997 durch ihren steuerlichen Vertreter, der ..., Einspruch ein gegen folgende auf Grund der durchgeführten Betriebsprüfung ergangenen Bescheide vom 17.10.1997:
- Körperschaftsteuerbescheide 1992 bis 1994 (1992 einschließlich Solidaritätszuschlag),
- Bescheide über den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag 1992 bis 1994,
- Bescheide über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß §
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