Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 17.11.2020, Az. 13 HK
Es wird festgestellt, dass in der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 28.11.2018 zum Tagesordnungspunkt 2 folgender Beschluss gefasst wurde:
"2.1 Gegen den Gesellschafter W. G. wird eine Klage auf Ausschluss aus der Gesellschaft und auf Einziehung seines Geschäftsanteils an der ... Wohnungsbaugesellschaft M. mbH gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe des wahren Wertes seiner Beteiligung erhoben.
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