Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Neuruppin vom 27. November 2017 geändert. Es wird festgestellt, dass der Kläger mit dem 1. August 2016 Mitglied der Beigeladenen geworden ist. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beigeladene hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Krankenkassenwechsels.
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