Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 11. November 2020, Az.:
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16.08.2021.
Das Landgericht hat die Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung vollumfänglich abgewiesen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|