OLG Karlsruhe - Beschluss vom 11.01.2022
19 W 20/21 (Wx)
Normen:
FamFG § 69 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
NZG 2022, 1066
ZIP 2022, 1650
Vorinstanzen:
AG Mannheim, vom 14.01.2021

Wirksamkeit eines Verschmelzungsbeschlusses auf der Grundlage einer als Videokonferenz abgehaltenen MitgliederversammlungGleichstellung von virtuellen Mitgliederversammlungen von Vereinen mit einer Präsenzversammlung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.2022 - Aktenzeichen 19 W 20/21 (Wx)

DRsp Nr. 2022/9387

Wirksamkeit eines Verschmelzungsbeschlusses auf der Grundlage einer als Videokonferenz abgehaltenen Mitgliederversammlung Gleichstellung von virtuellen Mitgliederversammlungen von Vereinen mit einer Präsenzversammlung

Durch das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020 (GesRuaCOVBekG/COVMG) sind virtuelle Mitgliederversammlungen von Vereinen der Präsenzversammlung gleichgestellt. Auch umwandlungsrechtliche Beschlüsse können in einer virtuellen Mitgliederversammlung gefasst werden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 05.10.2021 - II ZB 7/21).

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Mannheim vom 14.01.2021 - VR xxx - aufgehoben.

Die Sache wird zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Registergericht - Mannheim zurückverwiesen.

Normenkette:

FamFG § 69 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I.