Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. November 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Limburg (Az.:
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Widerklage wird abgewiesen.
3.Von den Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin 30% der Gerichtskosten und die Beklagte 70% der Gerichtskosten, die Klägerin 30% der außergerichtlichen Kosten der Beklagten sowie die Beklagte 70% der außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die gesamten außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten zu tragen. Im Übrigen trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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