Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 18.08.2016, Az. 1 HK
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit von zwei Aufsichtsratsbeschlüssen.
1. 2.
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