Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 20.09.2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des Verfahrens erster Instanz die Beklagten je zur Hälfte tragen.
2.Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte zu tragen.
3.Dieses Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Konstanz sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 58.000 €, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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