1. Die Berufung des Klägers gegen das am 16.07.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Saarbrücken sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird bis zum 27.04.2022 auf 33.276,20 € und ab dem 28.04.2022 auf 14.049,43 € festgesetzt.
I.
Der Kläger und die beklagte Bank streiten um die Frage der Wirksamkeit und der Rechtsfolgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs.
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