Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 10.5.2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des erstinstanzlichen Verfahrens wird auf 6.300 € festgesetzt. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.300 € festgesetzt.
I.
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