FG Hamburg, vom 15.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 264/09
Wirksamkeit vom BVerfG getroffenen Weitergeltungsanordnungen
BFH, Beschluss vom 12.05.2011 - Aktenzeichen II B 126/10
DRsp Nr. 2011/11468
Wirksamkeit vom BVerfG getroffenen Weitergeltungsanordnungen
1. NV: Hat das BVerfG die befristete weitere Anwendung einer für verfassungswidrig erklärten gesetzlichen Vorschrift zugelassen, ist dies für die Fachgerichte verbindlich.2. NV: Um die grundsätzliche Bedeutung einer vom BFH bereits entschiedenen Rechtsfrage darzulegen, muss ausgeführt werden, welche neuen und gewichtigen Argumente in der Rechtsprechung und/oder Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht werden.