I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 19.12.2018 (Az.
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 490,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2017 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens:
bis 03.05.2019: € 6.860,00
danach: € 6.370,00
I.
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