Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Juli 2020 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
I. II. 1. 2. a) b) 3.
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