Die Beschwerde des Beteiligten zu 1.) vom 16.04.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Hamm vom 03.04.2019, nicht abgeholfen unter dem 26.06.2019, wird verworfen. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) und 3.) vom 16.04.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Hamm vom 03.04.2019, nicht abgeholfen unter dem 26.06.2019, wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Beteiligten zu 1.) bis 3.) zu je 1/3, die ihnen entstandenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
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